Als das Thema Kind konkret wurde, haben wir uns mit der Anwältin unseres Vertrauens zusammengesetzt und uns zu verschiedensten rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Elternschaft und möglicher Trennung beraten lassen.
Wir haben uns dann, weil es einige rechtliche Dinge im Zusammenhang mit Elternschaft vereinfacht, vor allem aber eine klare Nachlassregelung bietet, und im Falle einer (U-)Haft den Zugang erleichtern würde, für eine Eheschließung entschieden.
Für den Fall einer Trennung haben wir folgendes vereinbart:
- geteiltes Sorgerecht, Wechselmodell
- bei schwerwiegenden Entscheidungen oder dauernder Uneinigkeit: Mediation, professionell oder privat durch Vertrauenspersonen (mit guter Beziehung zum Kind); bis zum dritten Lebensjahr zwingend professionell
- bei Trennung bleibt eines von beiden Elternteilen so lange wie möglich (bezahl-/aushaltbar) mit dem Kind in der vormals gemeinsamen Wohnung
- für die Finanzierung einer Übergangsphase in der Trennungszeit (Anschaffung Möbel für zweites Kinderzimmer, Miete alte Wohnung) haben wir ein finanzielles Backup angelegt
- Unterhalt wird nach Trennung an Person mit Hauptverantwortung für Kind (Wohnsitz etc.) nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt
- wir haben eine „Scheidungskasse“ angelegt/vereinbart, in die wir monatlich an unseren Einkommen orientierte Beträge einzahlen, um ggf. anfallende Scheidungskosten zu finanzieren
Das Ganze funktioniert natürlich nur so, weil es unsere finanzielle Situation erlaubt. Bei weitem nicht alle Menschen haben die Möglichkeit einfach mal einen Beratungstermin bei einer Anwältin zu bekommen, mit der sie zudem privat auch gut befreundet sind. Darüberhinaus teilen wir mit der Anwältin einen politischen/emanzipatorischen Anspruch.